Zins
Als Zins (vom lateinischen census: Vermögensschätzung) wird das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt, bezeichnet.
Rechtliche Grundlage dazu sind Gesetze oder Verträge.
Die Höhe von vertraglich vereinbarten Zinsen bestimmt sich in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage.
Die Höhe von gesetzlich bestimmten Zinsen kann der Gesetzgeber festlegen.
Das Wort Zins steht einmal für den Zinssatz, angegeben in Prozent pro Intervall, z. B. pro Jahr.
Davon zu unterscheiden ist der Zinsbetrag, also der konkrete Geldbetrag, der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des Kapitals und dem vereinbarten Zinssatz ergibt.
Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf das Kapital aufgeschlagen wird.
Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz, Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate.
Es kann vorkommen, dass der Nominalzins negativ ist.
Der Realzins kann auch bei positivem Nominalzins negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins (siehe auch Reale Größe).
Effektivzins ist der Zinssatz, der sich aus der Einbeziehung des Nominalzinses und weiterer preisbestimmender Faktoren ergibt, z. B. von Gebühren.
(Zitiert zum Thema Zins aus Wikipedia.org, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar. Bearbeitungsstand vom 10.04.2016.) [ Zurück ] Finanzierung LexikonLexikoneintrag bei Finanzierung-247.de / Finanzierung News & Finanzierung Infos & Finanzierung Tipps ! - (18.771 mal gelesen) |
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