Wie finanziert man am besten einen Treppenlift?
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Ein Treppenlift ist für pflegebedürftige oder ältere Menschen oft die einzige Möglichkeit, in ihrem gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben. Die Anschaffung eines solchen Hilfsmittels ist jedoch teuer und übersteigt bei vielen Menschen die vorhandenen finanziellen Mittel.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt in keinem Fall. Trotzdem bleiben dem Hilfebedürftigen staatliche Anlaufstellen, die generell einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten übernehmen.
Bei staatlichen Zuschüssen sieht das Gesetz im SGB II vor, dass der Antragsteller durch die Pflegekasse in eine der möglichen Pflegestufen I, II oder III eingestuft wurde. In diesem Fall beträgt die maximale Förderung durch den Staat 2557 Euro.
Der Hilfebedürftige kann sich zur Beantragung dieses Zuschusses an unterschiedliche Stellen wenden. Hier kommt es darauf an, was die Ursache der Pflegebedürftigkeit ist. In den meisten Fällen ist sicherlich die zuständige Pflegekasse der erste Ansprechpartner. Bei einer Pflegebedürftigkeit, die durch eine Berufserkrankung bzw. einen Berufsunfall ausgelöst wurden, fällt der Treppenlift in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft.
Nicht gesetzlich Versicherte, für die diese beiden Alternativen nicht zutreffen, können sich an ihr zuständiges Sozialamt, die Hauptfürsorgestelle bzw. die Agentur für Arbeit wenden.
Privat Versichter sollten sich genau mit den Leistungen ihres Versicherers auseinandersetzen. Hier variieren die Leistungen zwischen einer vollen Kostenübernahme bis hin zum Ausschluss dieses Hilfsmittels.

Da die Kosten der Anschaffung den Zuschussbetrag in den meisten Fällen übersteigen, sollte auch der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts in die Überlegungen mit einbezogen werden, denn ein gebrauchter Treppenlift hat ebenfalls ein TÜV-Siegel und ist somit genauso sicher, wie ein neuer. Aber auch Anlaufstellen für Pflegebedürftige können bei Finanzierungsfragen oftmals unterstützend zur Seite stehen. Diese Pflegeberatungsstellen sind in jeder größeren Stadt vorhanden und beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos.

Ein Treppenlift ist für pflegebedürftige oder ältere Menschen oft die einzige Möglichkeit, in ihrem gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben. Die Anschaffung eines solchen Hilfsmittels ist jedoch teuer und übersteigt bei vielen Menschen die vorhandenen finanziellen Mittel.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt in keinem Fall. Trotzdem bleiben dem Hilfebedürftigen staatliche Anlaufstellen, die generell einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten übernehmen.
Bei staatlichen Zuschüssen sieht das Gesetz im SGB II vor, dass der Antragsteller durch die Pflegekasse in eine der möglichen Pflegestufen I, II oder III eingestuft wurde. In diesem Fall beträgt die maximale Förderung durch den Staat 2557 Euro.
Der Hilfebedürftige kann sich zur Beantragung dieses Zuschusses an unterschiedliche Stellen wenden. Hier kommt es darauf an, was die Ursache der Pflegebedürftigkeit ist. In den meisten Fällen ist sicherlich die zuständige Pflegekasse der erste Ansprechpartner. Bei einer Pflegebedürftigkeit, die durch eine Berufserkrankung bzw. einen Berufsunfall ausgelöst wurden, fällt der Treppenlift in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft.
Nicht gesetzlich Versicherte, für die diese beiden Alternativen nicht zutreffen, können sich an ihr zuständiges Sozialamt, die Hauptfürsorgestelle bzw. die Agentur für Arbeit wenden.
Privat Versichter sollten sich genau mit den Leistungen ihres Versicherers auseinandersetzen. Hier variieren die Leistungen zwischen einer vollen Kostenübernahme bis hin zum Ausschluss dieses Hilfsmittels.

Da die Kosten der Anschaffung den Zuschussbetrag in den meisten Fällen übersteigen, sollte auch der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts in die Überlegungen mit einbezogen werden, denn ein gebrauchter Treppenlift hat ebenfalls ein TÜV-Siegel und ist somit genauso sicher, wie ein neuer. Aber auch Anlaufstellen für Pflegebedürftige können bei Finanzierungsfragen oftmals unterstützend zur Seite stehen. Diese Pflegeberatungsstellen sind in jeder größeren Stadt vorhanden und beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos.





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