Finanzierung
Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Gliederung der Finanzierung:
Die Finanzierungsformen lassen sich nach der Mittelherkunft (Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung) und gleichzeitig nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigenkapitalgeber bzw. Fremdkapitalgeber) gliedern, so dass sich eine Zwei-mal-zwei-Matrix ergibt:
Außenfinanzierte Fremdfinanzierung = Kreditfinanzierung
Außenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung
Innenfinanzierte Eigenfinanzierung = Selbstfinanzierung
Innenfinanzierte Fremdfinanzierung = Finanzierung aus Rückstellungen
Innenfinanzierung:
Innenfinanzierung ist eine Finanzierung durch Thesaurierung (Einbehaltung) vergangener Gewinne. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Dem Unternehmen fließen liquide Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz- und Leistungsprozess zu
Dem Zufluss stehen keine zahlungswirksamen Auszahlungen gegenüber.
Ein Maß für das Innenfinanzierungspotenzial ist die Cashflow-Kennzahl, vereinfacht der Einzahlungsüberschuss.
Selbstfinanzierung:
Auch in diesem Punkt wird zwischen zwei möglichen Finanzierungsunterpunkten getrennt:
offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen
verdeckte Selbstfinanzierung (stille Selbstfinanzierung): Auflösung von stillen Reserven
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen. Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können - in Abhängigkeit vom Steuersystem - Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch als „Schütt-aus-hol-zurück-Methode“ bekannt.
Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich: Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen, die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven resultieren aus dem Vorsichtsprinzip und der Anwendung von Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten und sind zum Teil illegal:
Überbewertung von Passiva
Unterbewertung von Aktiva (gemildertes Niederstwertprinzip und Beibehaltungswahlrechte)
Nichtaktivierung von Vermögen unter Ausnutzung der Bilanzierungswahlrechte (zum Beispiel Nichtaktivierung geringwertiger Wirtschaftsgüter)
niedriger Ansatz von Vermögensgegenständen (zum Beispiel hohe Abschreibungssätze, evtl. Sonderabschreibungen)
Unterlassung von Zuschreibungen (zum Beispiel durch Anschaffungskosten/Herstellungskosten-Obergrenze in der Bilanz).
Die Selbstfinanzierung gilt in einigen Situationen als vorteilhaft, da durch sie Steuern gespart werden, sie die Krisenfestigkeit eines Unternehmens erhöht und durch ausbleibende Zinszahlungen eine risikoreichere Unternehmensstrategie forciert werden kann. Zugleich kann aber auch Kapital nicht optimal verwendet werden und im Vergleich zu den Marktalternativen könnte sie vergleichsweise „teurer“ (mögliche Kosten durch fehlende Gewinne bei Finanzanlagen) sein.
Finanzierung aus Rückstellungszuführungen und Abschreibungen:
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist vorab hervorzuheben, dass Rückstellungszuführungen und Abschreibungen in der Kapitalflussrechnung als „Zufluss“ von flüssigen Mitteln wirken. Dies ist jedoch nur deshalb der Fall, da Rückstellungszuführungen und Abschreibungen als Aufwendungen die Startgröße der Kapitalflussrechnung, das Ergebnis nach Steuern gemindert haben. Da diese Aufwendungen jedoch nicht mit dem Abfluss von flüssigen Mitteln verbunden sind, wird das Ergebnis nach Steuern korrigiert, indem diese beiden Posten wieder zurück-addiert werden.
Trotzdem wirken Rückstellungszuführungen und Abschreibungen aus den folgenden Gründen als Finanzierung:
Durch die Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an ein Unternehmen gebunden, da die Zuführungen zu Rückstellungen den Jahresüberschuss mindern, so dass weniger Mittel für Ausschüttungen (Mittelabflüsse) zur Verfügung stehen. Entscheidend ist dabei die Fristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Sie werden auch als innerbetriebliche Fremdfinanzierung bezeichnet.
Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Pensionsrückstellungen, besonders in der Phase von Neuzusagen. Sie besitzen durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital aus Sicht des Unternehmens; aus Sicht vieler externer Analysten (auf jeden Fall aus Sicht der Rating-Agenturen) werden sie jedoch tatsächlich als Fremdkapital behandelt.
Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen beruht grundsätzlich auf ersparten Auszahlungen, da der Kauf des Investitionsgutes und evtl. die damit verbundene Auszahlung bereits in einer früheren Periode erfolgt ist. Damit ein Finanzierungseffekt eintritt, müssen die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen als Einzahlungen zugeflossen sein.
Werden die zurückfließenden Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so wird dies als Kapitalfreisetzungseffekt bezeichnet. Werden die freien Mittel sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten investiert, so folgt daraus der Kapazitäterweiterungseffekt.
Umschichtung und Umfinanzierung:
Umschichtungen im Vermögensbereich finden statt, wenn materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte in liquide Form überführt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Substitutionsfinanzierung. Diese Umschichtung erfolgt hauptsächlich durch den Umsatzprozess.
Umfinanzierung ist die Umschichtung von Positionen der Vermögens- und/oder Kapitalseite, ohne Veränderung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Außenfinanzierung:
Außenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen Mittel von außen zugeführt werden, d.h. die nicht aus dem Leistungserstellungsprozess des Unternehmens stammen. Der Unternehmer, beziehungsweise der Eigentümer oder die Aktionäre haben die Möglichkeit, dem Unternehmen Eigenkapital zuzuführen. Hierfür werden Einlagen getätigt, wobei man von Eigenfinanzierung beziehungsweise Beteiligungsfinanzierung spricht. Allerdings kann sich das Unternehmen auch über Kredite finanzieren (über Fremdkapital), wobei man von einer Fremdfinanzierung spricht.
Eigenfinanzierung:
Eigenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, d.h. bei der die Anteilseigner (Eigentümer) dem Unternehmen Mittel zuführen. Sie ist auch als „Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung“ bekannt.
Die Zuführung von Eigenkapital kann durch Erhöhung der Einlagen geschehen oder durch Aufnahme von neuen Gesellschaftern, welche neue Einlagen mitbringen. Ebenfalls zur Eigenfinanzierung gehört die Selbstfinanzierung. Da hier das Kapital aber von „Innen“, das heißt aus dem Unternehmensprozess kommt, ist die Selbstfinanzierung ein Teil der Innenfinanzierung.
Die Eigenfinanzierung ist ein Unterpunkt sowohl der Außen- als auch der Innenfinanzierung.
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (Aktiengesellschaft, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Vor allem für den Anleger besteht hier der Nachteil in der geringen Fungibilität der Anteile, so dass sie sich längerfristig binden müssen.
Stattdessen müssen die Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (nur begrenzt möglich wegen limitierten Vermögen der Gesellschafter) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden, ändern sich die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse.
Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen Kommanditisten bis hin zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.
Fremdfinanzierung:
Als Fremdfinanzierung werden alle Vorgänge bezeichnet, durch die dem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Fremdfinanzierung betrifft in aller Regel eine Finanzierung durch Kredite, das heißt das Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in das Unternehmen. Aufgrund der fehlenden Mitspracherechte und Beteiligung am Gewinn/Verlust für die Kreditgeber, wird zur Gegenleistung ein Zins bezahlt. Dieser umfasst in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen entsprechenden Risikoaufschlag, der sich nach dem Umfang der Sicherheiten und geschätzten Risiko richtet.
Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.
Zitiert aus Finanzierung bei Wikipedia.org, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar. [ Zurück ] Finanzierung LexikonLexikoneintrag bei Finanzierung-247.de / Finanzierung News & Finanzierung Infos & Finanzierung Tipps ! - (35.065 mal gelesen) |
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