Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR): Regionale Werbung zur Finanzierung regionaler elektronischer Medien bleibt erhalten!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung News


München (ots) - Ab dem 1. Januar 2016 soll regionale Werbung in nationalen TV-Angeboten nicht weiter stattfinden.

Die Bayerische Staatsregierung hat in den letzten Wochen diese von allen Bundesländern am Jahresanfang gemeinsam erarbeitete Position mit den Marktbeteiligten noch einmal diskutiert.

Am Ende des Prüfungsprozesses, bei dem Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich engagiert war, steht nun auch die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung zur Klarstellung des Rundfunkstaatsvertrages.

Damit wird der Rechtszustand wieder hergestellt, wie er bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am Ende des vergangenen Jahres in der Praxis herrschte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte demgegenüber eine entsprechende Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag vermisst, die nun eingefügt werden soll.

Felix Kovac, Vorsitzender der APR, begrüßt die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gemeinsame Position aller Bundesländer zu unterstützen.

Der APR-Vorsitzende dankt Ministerpräsident Seehofer für die Möglichkeit auch persönlich auf die Situation der regionalen elektronischen Medien hinweisen zu können.

Es werde nun der Gefahr begegnet, dass bundesweite TV-Anbieter in die lokalen und regionalen Werbemärkte eindringen, die die finanzielle Basis für lokale und regionale elektronische Medien darstellen.

"Wir sind den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dankbar, dass sie großen Schaden von den Medien vor Ort abwenden, die für die Vielfalt so wesentlich sind", so Kovac.

Es bleibt nun bei dem Grundsatz, dass lokale und regionale Werbung auch im Fernsehen denjenigen Medien zur Verfügung steht, die lokale und regionale Inhalte erstellen.

Wer nur bundesweite Angebote sendet, soll sich auch aus bundesweiter Werbung finanzieren.

Die APR ist der mitgliederstärkste Hörfunkverband in Deutschland.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory
Mail stephan.ory@privatfunk.de
Mobil 0151/24005500

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/105083/3043560, Autor siehe obiger Artikel.

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München (ots) - Ab dem 1. Januar 2016 soll regionale Werbung in nationalen TV-Angeboten nicht weiter stattfinden.

Die Bayerische Staatsregierung hat in den letzten Wochen diese von allen Bundesländern am Jahresanfang gemeinsam erarbeitete Position mit den Marktbeteiligten noch einmal diskutiert.

Am Ende des Prüfungsprozesses, bei dem Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich engagiert war, steht nun auch die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung zur Klarstellung des Rundfunkstaatsvertrages.

Damit wird der Rechtszustand wieder hergestellt, wie er bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am Ende des vergangenen Jahres in der Praxis herrschte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte demgegenüber eine entsprechende Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag vermisst, die nun eingefügt werden soll.

Felix Kovac, Vorsitzender der APR, begrüßt die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gemeinsame Position aller Bundesländer zu unterstützen.

Der APR-Vorsitzende dankt Ministerpräsident Seehofer für die Möglichkeit auch persönlich auf die Situation der regionalen elektronischen Medien hinweisen zu können.

Es werde nun der Gefahr begegnet, dass bundesweite TV-Anbieter in die lokalen und regionalen Werbemärkte eindringen, die die finanzielle Basis für lokale und regionale elektronische Medien darstellen.

"Wir sind den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dankbar, dass sie großen Schaden von den Medien vor Ort abwenden, die für die Vielfalt so wesentlich sind", so Kovac.

Es bleibt nun bei dem Grundsatz, dass lokale und regionale Werbung auch im Fernsehen denjenigen Medien zur Verfügung steht, die lokale und regionale Inhalte erstellen.

Wer nur bundesweite Angebote sendet, soll sich auch aus bundesweiter Werbung finanzieren.

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