Das Notaranderkonto: Wem nützt es und wem nicht?
Datum: Sonntag, dem 02. Oktober 2016
Thema: Finanzierung Infos


Der tatsächliche Nutzen eines solchen Kontos

Das Notaranderkonto: Wem nützt es und wem nicht?

Der Verkauf einer Immobilie ist sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer mit Wagnissen behaftet: Wer sein Eigentum veräußert, läuft Gefahr, dieses abzugeben, bevor der abgemachte Kaufpreis komplett vergütet wird. Wer kauft, riskiert wiederum, trotz noch nicht erfüllter Vertragsvoraussetzungen zu zahlen. Ein Notaranderkonto sorgt sowohl für die verlässliche Abgeltung als auch die Eigentumssicherung des Käufers. Doch in welchen Fällen ist es hilfreich und wann ist es unnötig?

Der tatsächliche Nutzen eines solchen Kontos

In früheren Zeiten galt es als standardmäßiges Sicherheitsinstrument. Mit der 1998 erfolgten Änderung des Beurkundungsgesetzes gilt heute:

§ 54a Absatz 2, Nummer 1 (BeurkG) erlaubt den Geldtransfer über ein Notaranderkonto nur bei Vorliegen eines "berechtigtes Sicherheitsinteresses". Dabei unzureichend ist der reine Wunsch beider Vertragsparteien nach dieser Zahlungsmethode.

Ein belegtes Sicherheitsinteresse liegt z. B. vor, wenn

-die Kaufpreisfinanzierung über mehrere Kreditinstitute abgewickelt wird

-es sich um eine Immobilie in der Zwangsverwaltung handelt

-die geplante Eigentumsübertragung vor Kaufpreiszahlung stattfinden soll

In diesen Fällen wird folgendermaßen verfahren:

Die Einrichtung des Notaranderkontos erfolgt über den Notar. Es wird ein Fälligkeitszeitpunkt zwischen beiden Parteien vereinbart, zu dem der Käufer den Kaufbetrag auf das Konto einzahlt. Der Verkäufer hat somit die Gewähr der vollständigen Zahlung zum vereinbarten Termin.

Der Erwerber ist dadurch ebenfalls geschützt, denn: Erst wenn alle behördlichen Formalitäten erledigt sind und der Veräußerer die im Treuhandvertrag festgelegten Konditionen erfüllt hat, erhält er die vom Notar treuhänderisch verwaltete Summe.

Und in anderen Fällen?

Besteht keine sachliche Notwenigkeit für ein solches Notaranderkonto, sieht das Gesetz die unmittelbare Abwicklung über eine "Direktzahlung" mit Bankbürgschaft des Käufers vor. Dabei sorgen die gesetzlichen Vorgaben sowie die Gewissenhaftigkeit des Notars oft für einen zügigen und ebenso sicheren Verlauf. Zudem beinhaltet diese unmittelbare Begleichung des Kaufpreises im Vergleich zum Notaranderkonto deutlich geringere Kosten für den Käufer.

Bleiben Sie weiter auf der gut informierten Seite und wenden sich einfach an das versierte Team der Hausverwalter INTER-WOHNUNGEN UG (haftungsbeschränkt). Damit sind Sie jederzeit darüber im Bilde, welcher Weg in Sachen Immobilien und Hausverwaltung für Sie der geeignete ist.
Inter-Wohnungen steht für die sorgfältige und versierte Hausverwaltung Ihrer Immobilie - ob Wohnung, Haus oder Grundstück.

Hier bekommen Sie Ihre komplette Lösung, die Ihnen alles kompetent abnimmt: von komplexen Abrechnungen bis zu tatkräftigen Dienstleistungen. Letztere beinhalten auch Ihren verlässlichen, abrufbereiten Handwerkerstamm.

Durch ergebnisorientierte Organisation wird also der Wert Ihrer Immobilie punktgenau und verlässlich stabilisiert.

Wer am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert ist, kann sich durch Inter-Wohnungen ebenfalls entlasten lassen: mit dem Plus des Makler-Services. Sie erwartet eine gelungene Vermarktung bzw. das sichere Finden Ihrer Wunsch-Immobilie.

Sprechen sie das engagierte Experten-Team von Inter-Wohnungen einfach an.
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Andreas Schlegel
Ernestinenstr.214 214
45139 Essen
info@inter-wohnungen.de
02019776761
http://www.inter-wohnungen.de

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Der tatsächliche Nutzen eines solchen Kontos

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Der Verkauf einer Immobilie ist sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer mit Wagnissen behaftet: Wer sein Eigentum veräußert, läuft Gefahr, dieses abzugeben, bevor der abgemachte Kaufpreis komplett vergütet wird. Wer kauft, riskiert wiederum, trotz noch nicht erfüllter Vertragsvoraussetzungen zu zahlen. Ein Notaranderkonto sorgt sowohl für die verlässliche Abgeltung als auch die Eigentumssicherung des Käufers. Doch in welchen Fällen ist es hilfreich und wann ist es unnötig?

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Der Erwerber ist dadurch ebenfalls geschützt, denn: Erst wenn alle behördlichen Formalitäten erledigt sind und der Veräußerer die im Treuhandvertrag festgelegten Konditionen erfüllt hat, erhält er die vom Notar treuhänderisch verwaltete Summe.

Und in anderen Fällen?

Besteht keine sachliche Notwenigkeit für ein solches Notaranderkonto, sieht das Gesetz die unmittelbare Abwicklung über eine "Direktzahlung" mit Bankbürgschaft des Käufers vor. Dabei sorgen die gesetzlichen Vorgaben sowie die Gewissenhaftigkeit des Notars oft für einen zügigen und ebenso sicheren Verlauf. Zudem beinhaltet diese unmittelbare Begleichung des Kaufpreises im Vergleich zum Notaranderkonto deutlich geringere Kosten für den Käufer.

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Durch ergebnisorientierte Organisation wird also der Wert Ihrer Immobilie punktgenau und verlässlich stabilisiert.

Wer am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert ist, kann sich durch Inter-Wohnungen ebenfalls entlasten lassen: mit dem Plus des Makler-Services. Sie erwartet eine gelungene Vermarktung bzw. das sichere Finden Ihrer Wunsch-Immobilie.

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