Von entscheidender Relevanz: die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Datum: Freitag, dem 07. Oktober 2016
Thema: Finanzierung Infos


Voraussetzung für den Eigentümerwechsel: die Bestätigung der Unbedenklichkeit

Von entscheidender Relevanz: die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bevor Banken den Kauf einer Immobilie finanzieren, verlangen sie Sicherheiten - z. B. in Form einer Schufa-Auskunft. Daneben gilt auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung als eine solche Gewährleistung. In dieser versichert das Finanzamt, der Kreditnehmer sei seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen. Doch welche sind das genaü

In Deutschland ist für die Rechtswirksamkeit eines Immobilienverkaufs die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags Pflicht. Im Anschluss an diese Formalität hat der Notar den Vertrag der Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zukommen zu lassen - inklusive einer fünfseitigen Veräußerungsanzeige mit mehreren Durchschlägen sowie der unausgefüllten Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Voraussetzung für den Eigentümerwechsel: die Bestätigung der Unbedenklichkeit

Sobald die Behörde anhand der notariellen Dokumente über die geplante Veräußerung unterrichtet wurde, berechnet sie dem Käufer die Grunderwerbsteuer. Erst nachdem diese entrichtet wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und nur dann besteht Befugnis, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorzunehmen - es sei denn, Käufer und Verkäufer sind beispielsweise verheiratet oder Verwandte ersten Grades.

Juristisch betrachtet besteht keine Notwendigkeit dieser Zahlung für die Eigentumsumschreibung. In der Praxis nehmen die Grundbuchämter dennoch keine Eintragung ohne diese Bescheinigung vor - noch nicht einmal, wenn der Käufer den Kaufpreis bereits beglichen hat.

Damit der Kauf auch auf Grundbuch-Ebene zügig abgewickelt werden kann, empfiehlt es sich also, die Grunderwerbsteuer ohne Verzögerung zu zahlen.

Sie wünschen auf allen Ebenen ein erfolgreiches Immobiliengeschäft bzw. eine professionelle Hausverwaltung? Dann wenden Sie sich unbedenklich an das fachkundige Team der Hausverwalter INTER-WOHNUNGEN UG (haftungsbeschränkt).
Inter-Wohnungen steht für die sorgfältige und versierte Hausverwaltung Ihrer Immobilie - ob Wohnung, Haus oder Grundstück.

Hier bekommen Sie Ihre komplette Lösung, die Ihnen alles kompetent abnimmt: von komplexen Abrechnungen bis zu tatkräftigen Dienstleistungen. Letztere beinhalten auch Ihren verlässlichen, abrufbereiten Handwerkerstamm.

Durch ergebnisorientierte Organisation wird also der Wert Ihrer Immobilie punktgenau und verlässlich stabilisiert.

Wer am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert ist, kann sich durch Inter-Wohnungen ebenfalls entlasten lassen: mit dem Plus des Makler-Services. Sie erwartet eine gelungene Vermarktung bzw. das sichere Finden Ihrer Wunsch-Immobilie.

Sprechen sie das engagierte Experten-Team von Inter-Wohnungen einfach an.
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Andreas Schlegel
Ernestinenstr.214 214
45139 Essen
info@inter-wohnungen.de
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Von entscheidender Relevanz: die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bevor Banken den Kauf einer Immobilie finanzieren, verlangen sie Sicherheiten - z. B. in Form einer Schufa-Auskunft. Daneben gilt auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung als eine solche Gewährleistung. In dieser versichert das Finanzamt, der Kreditnehmer sei seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen. Doch welche sind das genaü

In Deutschland ist für die Rechtswirksamkeit eines Immobilienverkaufs die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags Pflicht. Im Anschluss an diese Formalität hat der Notar den Vertrag der Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zukommen zu lassen - inklusive einer fünfseitigen Veräußerungsanzeige mit mehreren Durchschlägen sowie der unausgefüllten Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Voraussetzung für den Eigentümerwechsel: die Bestätigung der Unbedenklichkeit

Sobald die Behörde anhand der notariellen Dokumente über die geplante Veräußerung unterrichtet wurde, berechnet sie dem Käufer die Grunderwerbsteuer. Erst nachdem diese entrichtet wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und nur dann besteht Befugnis, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorzunehmen - es sei denn, Käufer und Verkäufer sind beispielsweise verheiratet oder Verwandte ersten Grades.

Juristisch betrachtet besteht keine Notwendigkeit dieser Zahlung für die Eigentumsumschreibung. In der Praxis nehmen die Grundbuchämter dennoch keine Eintragung ohne diese Bescheinigung vor - noch nicht einmal, wenn der Käufer den Kaufpreis bereits beglichen hat.

Damit der Kauf auch auf Grundbuch-Ebene zügig abgewickelt werden kann, empfiehlt es sich also, die Grunderwerbsteuer ohne Verzögerung zu zahlen.

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