Pech für Hartz IV Kandidaten - Bundesagentur für Arbeit streicht die Fördermittel für Gründer aus ALG II
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Trotz Freigabe der Haushaltsmittel in der Grundsicherung stellen sich die kommunalen Arbeitsgemeinschaften quer

Görlitz, 06. Mai 2010 (sg) - Viele Existenzgründer, die vor ihrer Gründung von ALGII leben, fühlen sich von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Arbeitsgemeinschaften im Stich gelassen. Trotz des Prinzips vom "Fördern und Fordern" wird der Mut zur Selbständigkeit selten belohnt. Neben der gängigen Wettbewerbsverzerrung und Verletzung der Neutralitätspflicht in den Arbeitsgemeinschaften, kam es im ersten Quartal immer häufiger zur kompletten Verweigerung des Einstiegsgeldes. Schuld ist eine Haushaltssperre des Bundes. Jetzt streichen die Jobcenter ausgerechnet die Fördermittel für Existenzgründer, die der Armutsfalle Hartz IV entkommen wollen.

Anfang März 2010 erließ der Haushaltsausschuss des Bundestages für 900 Millionen Euro eine Etatsperre für die Bundesagentur für Arbeit mit der Forderung nach einem effizienteren Mitteleinsatz. Einsparungen wurden schnell gefunden. Der Fördertopf für Existenzgründungen aus Hartz IV wurde gestoppt. "Nun müssen die Kommunen selber die Finanzierung dieser Förderung sicherstellen. Aber aufgrund deren desolater Haushaltslage haben diese ebenfalls eine sofortige Haushaltssperre verhängt", berichtet Andreas Schilling, Chef des Beraternetzwerks STRATEGAM. "Bundesweit werden zurzeit die Anträge auf Einstiegsgeld seitens der ARGEN abgelehnt, obwohl es eigentlich keine Beanstandungen der Existenzgründer gibt. Zumal mit der Änderung des Grundgesetzes Ende April die gesperrten Haushaltsmittel eigentlich wieder freigegeben wurden." Gründer, die sich darauf gefreut haben endlich den Sprung aus Hartz IV zu schaffen, dürfen sich wieder auf den Büßerstuhl setzen und werden demotiviert.

Mit dem totalen Stopp der Förderung sehen sich viele Existenzgründer einmal mehr von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Arbeitsgemeinschaften benachteiligt. Wer bisher den Schritt aus der Arbeitslosigkeit wagen wollte, sah sich mit wettbewerblich fragwürdigen Methoden der Arbeitsvermittler konfrontiert. So werden Hartz IV-Gründer an von der ARGE ausgesuchte lokale Institute geschickt, wo sie in mehrwöchigen Gründer-Kursen, Einzelgesprächen und Tests auf Herz und Nieren geprüft werden. Auch die notwendige fachkundige Stellungnahme wurde nur von speziell von der ARGE ausgesuchten Stellen akzeptiert. "So händigen die ARGEN einiger Kommunen die Antragsunterlagen heute nur noch aus, wenn der Gründer diesen Vorgaben folgt", kann Andreas Schilling aus der Beratungspraxis berichten. Da kann es dann mal schnell zur Wettbewerbsverzerrung kommen und der Kunde ist zum Schluss der Leidtragende. Denn wenn der Gründer mit der von der ARGE vorgeschriebenen Vorgehensweise, dem Seminar oder dem Berater des vorgeschriebenen Instituts unzufrieden ist, oder sich bereits selbst im Vorfeld Unterstützung gesucht hat, wird seitens der ARGE mündlich darauf verwiesen, dass nur Tragfähigkeitsbescheinigungen der von ihnen empfohlenen Stellen akzeptiert werden. "Schriftlich gibt es diese Anweisung für den Hartz IV-Gründer natürlich nicht. Logisch, da es sich ja um eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung und Verletzung der Neutralitätspflicht seitens der ARGEN handelt", so Harald Schottenloher aus der Berliner STRATEGAM Filiale.

Das Gesetz sieht bei Hartz IV-Kandidaten vor, im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung Schritte für eine Beendigung des ALG-Bezugs zu unternehmen. Hier spricht man von "Fordern und Fördern" - und zwar für beide Seiten. Leider scheint sich die Unterstützung seitens der ARGEN zunehmend gerade bei Gründern auf das einseitige Fordern zu beschränken und das Fördern der Bemühungen des Gründer oder gar Forderungen des Gründers auf bspw. freie Wahl des Beraters einfach mal elegant wegzubügeln. Dabei ist die Selbständigkeit eine der wenigen Möglichkeiten wirklich langfristig aus dem Hartz IV-Bezug zu kommen, da es Festanstellungen schlichtweg nicht gibt und Ein-Euro-Jobs und ABM-Maßnahmen auch nicht wirklich helfen, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

Informationen über das STRATEGAM Beraternetzwerk und seine Leistungen erhalten Sie unter www.strategam.de oder telefonisch unter +49(0)3581.76 49 01

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Über STRATEGAM

Das STRATEGAM Beraternetzwerk steht für praxisnahe Dienstleistungen, Produkte und Strategien für das Marktsegment der Existenzgründer und kleinen mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Die STRATEGAM leistet Analyse, Konzept, Realisierung und Coaching als Kernelemente des Beratungsansatzes. Der modulare Baukasten, der aus der Erfahrung aus mehr als 3.000 Beratungen bei Unternehmensgründern und mittelständischen Unternehmen entwickelt worden ist, steht dabei im Fokus. Mit fachlicher Kompetenz und praktischer Erfahrung bietet das Netz von 70 zertifizierten Unternehmensberatern dem Kunden den kompletten Service vor Ort.
STRATEGAM ist ein Service der KEYNA GROUP GMBH
STRATEGAM/ Ein Service der Keyna Group GmbH
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Parkstraße 3
02826 Görlitz
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Sabine Gürtler
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Görlitz
sg@keyna.de
+49 (0)3581.64 90 455
http://keyna.de



Trotz Freigabe der Haushaltsmittel in der Grundsicherung stellen sich die kommunalen Arbeitsgemeinschaften quer

Görlitz, 06. Mai 2010 (sg) - Viele Existenzgründer, die vor ihrer Gründung von ALGII leben, fühlen sich von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Arbeitsgemeinschaften im Stich gelassen. Trotz des Prinzips vom "Fördern und Fordern" wird der Mut zur Selbständigkeit selten belohnt. Neben der gängigen Wettbewerbsverzerrung und Verletzung der Neutralitätspflicht in den Arbeitsgemeinschaften, kam es im ersten Quartal immer häufiger zur kompletten Verweigerung des Einstiegsgeldes. Schuld ist eine Haushaltssperre des Bundes. Jetzt streichen die Jobcenter ausgerechnet die Fördermittel für Existenzgründer, die der Armutsfalle Hartz IV entkommen wollen.

Anfang März 2010 erließ der Haushaltsausschuss des Bundestages für 900 Millionen Euro eine Etatsperre für die Bundesagentur für Arbeit mit der Forderung nach einem effizienteren Mitteleinsatz. Einsparungen wurden schnell gefunden. Der Fördertopf für Existenzgründungen aus Hartz IV wurde gestoppt. "Nun müssen die Kommunen selber die Finanzierung dieser Förderung sicherstellen. Aber aufgrund deren desolater Haushaltslage haben diese ebenfalls eine sofortige Haushaltssperre verhängt", berichtet Andreas Schilling, Chef des Beraternetzwerks STRATEGAM. "Bundesweit werden zurzeit die Anträge auf Einstiegsgeld seitens der ARGEN abgelehnt, obwohl es eigentlich keine Beanstandungen der Existenzgründer gibt. Zumal mit der Änderung des Grundgesetzes Ende April die gesperrten Haushaltsmittel eigentlich wieder freigegeben wurden." Gründer, die sich darauf gefreut haben endlich den Sprung aus Hartz IV zu schaffen, dürfen sich wieder auf den Büßerstuhl setzen und werden demotiviert.

Mit dem totalen Stopp der Förderung sehen sich viele Existenzgründer einmal mehr von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Arbeitsgemeinschaften benachteiligt. Wer bisher den Schritt aus der Arbeitslosigkeit wagen wollte, sah sich mit wettbewerblich fragwürdigen Methoden der Arbeitsvermittler konfrontiert. So werden Hartz IV-Gründer an von der ARGE ausgesuchte lokale Institute geschickt, wo sie in mehrwöchigen Gründer-Kursen, Einzelgesprächen und Tests auf Herz und Nieren geprüft werden. Auch die notwendige fachkundige Stellungnahme wurde nur von speziell von der ARGE ausgesuchten Stellen akzeptiert. "So händigen die ARGEN einiger Kommunen die Antragsunterlagen heute nur noch aus, wenn der Gründer diesen Vorgaben folgt", kann Andreas Schilling aus der Beratungspraxis berichten. Da kann es dann mal schnell zur Wettbewerbsverzerrung kommen und der Kunde ist zum Schluss der Leidtragende. Denn wenn der Gründer mit der von der ARGE vorgeschriebenen Vorgehensweise, dem Seminar oder dem Berater des vorgeschriebenen Instituts unzufrieden ist, oder sich bereits selbst im Vorfeld Unterstützung gesucht hat, wird seitens der ARGE mündlich darauf verwiesen, dass nur Tragfähigkeitsbescheinigungen der von ihnen empfohlenen Stellen akzeptiert werden. "Schriftlich gibt es diese Anweisung für den Hartz IV-Gründer natürlich nicht. Logisch, da es sich ja um eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung und Verletzung der Neutralitätspflicht seitens der ARGEN handelt", so Harald Schottenloher aus der Berliner STRATEGAM Filiale.

Das Gesetz sieht bei Hartz IV-Kandidaten vor, im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung Schritte für eine Beendigung des ALG-Bezugs zu unternehmen. Hier spricht man von "Fordern und Fördern" - und zwar für beide Seiten. Leider scheint sich die Unterstützung seitens der ARGEN zunehmend gerade bei Gründern auf das einseitige Fordern zu beschränken und das Fördern der Bemühungen des Gründer oder gar Forderungen des Gründers auf bspw. freie Wahl des Beraters einfach mal elegant wegzubügeln. Dabei ist die Selbständigkeit eine der wenigen Möglichkeiten wirklich langfristig aus dem Hartz IV-Bezug zu kommen, da es Festanstellungen schlichtweg nicht gibt und Ein-Euro-Jobs und ABM-Maßnahmen auch nicht wirklich helfen, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

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