Hilfe für Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


1.053 Kommanditisten haben im Jahr 2006 rund 40 Mio. € Eigenkapital in den DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters investiert. Auf Ausschüttungen müssen die Anleger aufgrund der reduzierten Chartereinnahmen bereits seit einigen Jahren verzichten. Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger beispielsweise über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • 44% der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen). Lediglich 55% flossen unmittelbar in die Schiffsinvestition.
  • Für den Vertrieb der Fondsanteile wurden 7.607.000 € gezahlt. Dies entspricht 22% des Anlegerkapitals. Im Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 28 des Fondsprospekts sind hiervon nur 5.970.000 € ausgewiesen. Erst aus den textlichen Erläuterungen (S. 46) geht hervor, dass das Agio zusätzlich zur ausgewiesenen Vertriebsvergütung gezahlt wird. Irreführend aus unserer Sicht die Ausführungen auf Seite 29 des Prospekts, wonach das Agio zur Finanzierung der - zu niedrig ausgewiesenen - Eigenkapital-Beschaffungskosten verwandt würde.
  • Bei Vertriebskosten über 15% muss nach der Rechtsprechung des BGH wegen der Auswirkung der hohen Vertriebskosten auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf deren Höhe hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
  • Ausschüttungen des Fonds sind keine Gewinne sondern können vom Fonds jederzeit bei Bedarf zurückgefordert werden. Dennoch wurde die prospektierte regelmäßige Ausschüttung in der Beratung vielfach als "Rendite" dargestellt.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Alexander Meyer, Rechtsanwalt info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-ds-renditefonds-114-vlcc-artemis-glory-hilfe-fuer-anleger.html Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter kapitalanlagerecht.net
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können auch hier recherchiert und nachgelesen werden.)

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1.053 Kommanditisten haben im Jahr 2006 rund 40 Mio. € Eigenkapital in den DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters investiert. Auf Ausschüttungen müssen die Anleger aufgrund der reduzierten Chartereinnahmen bereits seit einigen Jahren verzichten. Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger beispielsweise über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • 44% der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen). Lediglich 55% flossen unmittelbar in die Schiffsinvestition.
  • Für den Vertrieb der Fondsanteile wurden 7.607.000 € gezahlt. Dies entspricht 22% des Anlegerkapitals. Im Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 28 des Fondsprospekts sind hiervon nur 5.970.000 € ausgewiesen. Erst aus den textlichen Erläuterungen (S. 46) geht hervor, dass das Agio zusätzlich zur ausgewiesenen Vertriebsvergütung gezahlt wird. Irreführend aus unserer Sicht die Ausführungen auf Seite 29 des Prospekts, wonach das Agio zur Finanzierung der - zu niedrig ausgewiesenen - Eigenkapital-Beschaffungskosten verwandt würde.
  • Bei Vertriebskosten über 15% muss nach der Rechtsprechung des BGH wegen der Auswirkung der hohen Vertriebskosten auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf deren Höhe hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
  • Ausschüttungen des Fonds sind keine Gewinne sondern können vom Fonds jederzeit bei Bedarf zurückgefordert werden. Dennoch wurde die prospektierte regelmäßige Ausschüttung in der Beratung vielfach als "Rendite" dargestellt.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Alexander Meyer, Rechtsanwalt info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-ds-renditefonds-114-vlcc-artemis-glory-hilfe-fuer-anleger.html Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter kapitalanlagerecht.net
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