Ciper & Coll. erzielen vor dem Landgericht Arnsberg für medizingeschädigte Patienten 300.000,- Euro
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Ciper & Coll. erzielen vor dem Landgericht Arnsberg für medizingeschädigte Patienten 300.000,- Euro

Landgericht Arnsberg
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Überkorrektur und Vaginalstenose nach Hysterektomie, LG Arnsberg, Az. I - 5 O 3/06

Chronologie:
Die Klägerin litt an ungewolltem Harnverlust, woraufhin im Krankenhaus der Beklagten eine Hysterektomie vorgenommen wurde. Postoperativ traten erhebliche Komplikationen auf. Seti dem Vorfall leidet die Patientin an Dauerschmerzen, Inkontinenz, ein geregeltes Sexualleben ist nicht mehr möglich, ihrer Berufstätigkeit kann sie nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Das Landgericht Arnsberg hat die Angelegenheit fachmedizinisch würdigen lassen. Der Gutachter kam zunächst zu dem Ergebnis, die Behandlung sei korrekt gewesen. Daraufhin wies das Landgericht die Klage ab. Auf die Berufung der Klägerin durch ihre Prozessbevollmächtigten Ciper & Coll. zum Oberlandesgericht Hamm, stellte das OLG entgegen dem LG fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen und verwies den Rechtsstreit zurück and das Landgericht Arnsberg zur Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes. Die Parteien einigten sich sodann nach weiteren langwierigen Verhandlungen auf eine pauschale Entschädigung von 300.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Unrichtige Entscheidungen von Untergerichten werden von qualifizierten OLG-Senaten in der Regel revidiert. Daher ist es für den medizingeschädigten Patienten oftmals indiziert, negative erstinstanzliche Urteile in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen, so wie hier, meint Dr. Dirk C. Ciper LLM, der sachbearbeitende Anwalt des Falles. Wäre der vorliegenden Rechtsstreit nach der Erstentscheidung nicht weiterverfolgt worden, wäre der Geschädigten die Vergleichssumme entgangen, die wie erwähnt im deutlich sechsstelligen Eurobereich liegt.

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schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
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Chronologie:
Die Klägerin litt an ungewolltem Harnverlust, woraufhin im Krankenhaus der Beklagten eine Hysterektomie vorgenommen wurde. Postoperativ traten erhebliche Komplikationen auf. Seti dem Vorfall leidet die Patientin an Dauerschmerzen, Inkontinenz, ein geregeltes Sexualleben ist nicht mehr möglich, ihrer Berufstätigkeit kann sie nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Das Landgericht Arnsberg hat die Angelegenheit fachmedizinisch würdigen lassen. Der Gutachter kam zunächst zu dem Ergebnis, die Behandlung sei korrekt gewesen. Daraufhin wies das Landgericht die Klage ab. Auf die Berufung der Klägerin durch ihre Prozessbevollmächtigten Ciper & Coll. zum Oberlandesgericht Hamm, stellte das OLG entgegen dem LG fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen und verwies den Rechtsstreit zurück and das Landgericht Arnsberg zur Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes. Die Parteien einigten sich sodann nach weiteren langwierigen Verhandlungen auf eine pauschale Entschädigung von 300.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Unrichtige Entscheidungen von Untergerichten werden von qualifizierten OLG-Senaten in der Regel revidiert. Daher ist es für den medizingeschädigten Patienten oftmals indiziert, negative erstinstanzliche Urteile in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen, so wie hier, meint Dr. Dirk C. Ciper LLM, der sachbearbeitende Anwalt des Falles. Wäre der vorliegenden Rechtsstreit nach der Erstentscheidung nicht weiterverfolgt worden, wäre der Geschädigten die Vergleichssumme entgangen, die wie erwähnt im deutlich sechsstelligen Eurobereich liegt.

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