Hartz IV-Empfänger können Geld für warmes Wasser beantragen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Hauptsächlich Wasserboiler und Durchlauferhitzer werden unterstützt

Hartz IV-Empfänger können einen Mehrbedarf für Warmwasser beantragen, wenn ihr warmes Wasser mit einem Boiler, Durchlauferhitzer oder einer Gastherme dezentral erzeugt wird. In diesen Fällen spricht man von einer dezentralen Warmwasserzubereitung.

Hintergrund dieses Zuschlags für Warmwasser ist, dass die Kosten für die dezentrale Wasserzubereitung seit 2011 nicht mehr im Regelbedarf, also dem Grundbetrag, der den Lebensunterhalt sichern soll, enthalten sind. Diese Kosten werden seitdem über Mehrbedarfe nach §21 SGB geregelt. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum Regelbedarf Geld für Warmwasser gezahlt wird. Die Höhe des Warmwasserzuschlags liegt zwischen 0,8 und 2,3% pro Person und richtet sich nach Alter und Anzahl der Personen im Haushalt. Leistungsbezieher erhalten demnach monatlich zwischen 1,72 und 4,02 Euro pro Kind und 6,88 bis 8,60 pro volljährigem Haushaltsmitglied. Eine dreiköpfige Familie mit Vater, Mutter und einem 8-jährigen Kind würde monatlich rund 20 Euro für Warmwasser bekommen.

Es ist allerdings fraglich, ob dieser Betrag die realen Kosten für Warmwasser deckt oder nicht. Die Strompreise liegen derzeit bei rund 28 Cent pro kWh. Wasserboiler und Durchlauferhitzer verbrauchen relativ viel Strom. Laut Statistischem Bundesamt liegt der durchschnittliche Energieverbrauch für Warmwasser bei 12 Prozent eines Haushalts. "Wenn oft warmes Wasser genutzt wird und der Durchlauferhitzer lange läuft, schlägt sich dies in der Stromrechnung nieder. Besonders für Hartz IV-Empfänger ist dies sehr ärgerlich," erklärt Philipp Jorek vom Energieportal. "Damit Verbraucher nicht von einer hohen Jahresrechnung überrascht werden, sollten sie die Warmwassernutzung kontrollieren und einige Dinge beachten. Unter www.stromverbrauch-ausrechnen.de/durchlauferhitzer_stromverbrauch.php finden Verbraucher Informationen über den Stromverbrauch eines Durchlauferhitzers. Beispielweise Hände waschen und Zähne putzen mit weniger warmen oder kaltem Wasser sind sehr effektive Maßnahmen, um den Stromverbrauch des Durchlauferhitzers zu senken," so Jorek weiter.

Voraussetzungen für den Mehrbedarf für einen Warmwasserzuschlag ist, dass die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung nicht bereits in den Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Mit einem schriftlichen Antrag und einer Bescheinigung des Vermieters darüber, dass eine dezentrale Warmwasserzubereitung vorliegt, können Hartz IV-Leisungsbezieher die Mehrbedarfe beantragen. Die zentrale Warmwasserzubereitung, beispielsweise über eine Heizungsanlage im Keller, wird weiterhin über die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Regelsatz enthalten sind, gezahlt.
Das Portal Stromverbrauch-ausrechnen.de wird von der iMPLI Informations-Systeme GmbH betrieben. Mit Hilfe von diversen Medien stellt iMPLI Endverbrauchern und Geschäftskunden umfangreiche Hintergrundinformationen zu Telekommunikations- und Energiethemen bereit. Das langfristige und sehr aufwendige protokollieren von Produkten und Veränderungen auf diversen Märkten gehört dabei zum Kerngeschäft des Unternehmens. Spezielle Algorithmen ermöglichen Vergleiche oder Marktanalysen zu erstellen, die zur Forschung von der Universität oder tagesaktuell von Medien genutzt werden.
Stromverbrauch-ausrechnen.de
Philipp Jorek
Technologiepark 11
33100 Paderborn
05251-8782365

http://www.stromverbrauch-ausrechnen.de

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Hauptsächlich Wasserboiler und Durchlauferhitzer werden unterstützt

Hartz IV-Empfänger können einen Mehrbedarf für Warmwasser beantragen, wenn ihr warmes Wasser mit einem Boiler, Durchlauferhitzer oder einer Gastherme dezentral erzeugt wird. In diesen Fällen spricht man von einer dezentralen Warmwasserzubereitung.

Hintergrund dieses Zuschlags für Warmwasser ist, dass die Kosten für die dezentrale Wasserzubereitung seit 2011 nicht mehr im Regelbedarf, also dem Grundbetrag, der den Lebensunterhalt sichern soll, enthalten sind. Diese Kosten werden seitdem über Mehrbedarfe nach §21 SGB geregelt. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum Regelbedarf Geld für Warmwasser gezahlt wird. Die Höhe des Warmwasserzuschlags liegt zwischen 0,8 und 2,3% pro Person und richtet sich nach Alter und Anzahl der Personen im Haushalt. Leistungsbezieher erhalten demnach monatlich zwischen 1,72 und 4,02 Euro pro Kind und 6,88 bis 8,60 pro volljährigem Haushaltsmitglied. Eine dreiköpfige Familie mit Vater, Mutter und einem 8-jährigen Kind würde monatlich rund 20 Euro für Warmwasser bekommen.

Es ist allerdings fraglich, ob dieser Betrag die realen Kosten für Warmwasser deckt oder nicht. Die Strompreise liegen derzeit bei rund 28 Cent pro kWh. Wasserboiler und Durchlauferhitzer verbrauchen relativ viel Strom. Laut Statistischem Bundesamt liegt der durchschnittliche Energieverbrauch für Warmwasser bei 12 Prozent eines Haushalts. "Wenn oft warmes Wasser genutzt wird und der Durchlauferhitzer lange läuft, schlägt sich dies in der Stromrechnung nieder. Besonders für Hartz IV-Empfänger ist dies sehr ärgerlich," erklärt Philipp Jorek vom Energieportal. "Damit Verbraucher nicht von einer hohen Jahresrechnung überrascht werden, sollten sie die Warmwassernutzung kontrollieren und einige Dinge beachten. Unter www.stromverbrauch-ausrechnen.de/durchlauferhitzer_stromverbrauch.php finden Verbraucher Informationen über den Stromverbrauch eines Durchlauferhitzers. Beispielweise Hände waschen und Zähne putzen mit weniger warmen oder kaltem Wasser sind sehr effektive Maßnahmen, um den Stromverbrauch des Durchlauferhitzers zu senken," so Jorek weiter.

Voraussetzungen für den Mehrbedarf für einen Warmwasserzuschlag ist, dass die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung nicht bereits in den Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Mit einem schriftlichen Antrag und einer Bescheinigung des Vermieters darüber, dass eine dezentrale Warmwasserzubereitung vorliegt, können Hartz IV-Leisungsbezieher die Mehrbedarfe beantragen. Die zentrale Warmwasserzubereitung, beispielsweise über eine Heizungsanlage im Keller, wird weiterhin über die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Regelsatz enthalten sind, gezahlt.
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