Allgemeines zur Gruendung einer Europa AG (SE)
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Wenn die vorherigen Kapitel Revue passiert werden, stellen sich folgende Vor- und Nachteile einer Europäischen Aktiengesellschaft heraus. Zu den Vorteilen gehören:
  • Wahlmöglichkeit zwischen einem dualistischen oder einem monistischen Leitungssystem. Bisher gab es kein monistisches Leitungssystem in Deutschland. Investoren aus dem Ausland z. B. USA ist diese Form der Leitung besser bekannt.
  • Die Größe des Aufsichtsrates ist abhängig von der Höhe des Grundkapitals und nicht von der Anzahl der Belegschaft. Vielen Unternehmen eröffnet diese Option, die Gründung eines Aufsichtsrates mit weniger Personen.
  • Die Macht der Arbeitnehmer in der Geschäftsleitung bleibt auch bei wachsender Mitarbeiterzahl unverändert, da die Mitbestimmungsregelung in einer SE unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist.
  • Der Verwaltungsratsvorsitzende hat ein Zweitstimmrecht, wenn mind. ein Geschäftsführender Direktor Mitglied des Verwaltungsrates ist und dieser gleichzeitig aus rechtlichen Gründen nicht an einer Beschlussfassung teilnehmen kann. Das Stimmenverhältnis kann sich zum Vorteil der Anteilseigner verschieben, weil der Verwaltungsratsvorsitzende zwingend ein Vertreter der Anteilseigner sein muss.
  • Eine Sitzverlegung ist ohne eine Auflösung oder Neugründung möglich.
  • Förderung der Integration in Konzernen, die europaweit tätigt sind. Auch Mitarbeiter aus dem Ausland können Stellvertreter im Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat benennen.
  • Steuerliche Vorteile, da bei einer Umstrukturierung oder einer Sitzverlegung stille Reserven unaufgedeckt bleiben können.
  • Erstmals grenzüberschreitende Unternehmensfusionen für Aktiengesellschaften in Deutschland rechtlich abgesichert möglich.
  • Weitere steuerliche Vorteile können mit einer Sitzverlegung in ein steuergünstigeres Land in Verbindung mit Transferpreisen erwirtschaftet werden.
  • „Die Firmierung [...] signalisiert Internationalität und Prestige nach außen.“
Zu den Nachteilen zählen:
  • Die komplexen, zeit- und kostenintensiven Gründungsvoraussetzungen ermöglichen fast nur großen internationalen Unternehmen die Gründung einer SE.
  • Das Zusammenspiel zwischen SE-VO (europäisches Recht), SEAG (neu geschaffenes nationales Recht) und AktG (bereits existierendes auf Aktiengesellschaften anwendbares nationales Recht) bringt eine höhere Rechtsunsicherheit mit sich.
Summa summarum wird deutlich, dass die SE eine „unternehmerfreundlichere" Rechtsform im Vergleich zur AG ist. Die Zukunft wird zeigen, ob die vielen aufgezählten Vorteile neben den hohen Gründungsvorrausetzungen und dem hohen Beratungsaufwand - der durch die Rechtsunsicherheit entsteht - sich gegenüber den bereits bestehenden Rechtsformen durchsetzen wird. http://www.aczento.com/firmengruendung-europa/zusammenfassung
Firma: Aczento Consulting Group
Ansprechpartner:
E-Mail: info@aczento.com
Straße/Nr.: Friedrichstr 171
PLZ/Ort: 10117 Berlin
Telefon: +49 800 0872424
Telefax:
Website: www.aczento.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!
(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps können Sie auch >> hier << lesen.)

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Wenn die vorherigen Kapitel Revue passiert werden, stellen sich folgende Vor- und Nachteile einer Europäischen Aktiengesellschaft heraus. Zu den Vorteilen gehören:
  • Wahlmöglichkeit zwischen einem dualistischen oder einem monistischen Leitungssystem. Bisher gab es kein monistisches Leitungssystem in Deutschland. Investoren aus dem Ausland z. B. USA ist diese Form der Leitung besser bekannt.
  • Die Größe des Aufsichtsrates ist abhängig von der Höhe des Grundkapitals und nicht von der Anzahl der Belegschaft. Vielen Unternehmen eröffnet diese Option, die Gründung eines Aufsichtsrates mit weniger Personen.
  • Die Macht der Arbeitnehmer in der Geschäftsleitung bleibt auch bei wachsender Mitarbeiterzahl unverändert, da die Mitbestimmungsregelung in einer SE unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist.
  • Der Verwaltungsratsvorsitzende hat ein Zweitstimmrecht, wenn mind. ein Geschäftsführender Direktor Mitglied des Verwaltungsrates ist und dieser gleichzeitig aus rechtlichen Gründen nicht an einer Beschlussfassung teilnehmen kann. Das Stimmenverhältnis kann sich zum Vorteil der Anteilseigner verschieben, weil der Verwaltungsratsvorsitzende zwingend ein Vertreter der Anteilseigner sein muss.
  • Eine Sitzverlegung ist ohne eine Auflösung oder Neugründung möglich.
  • Förderung der Integration in Konzernen, die europaweit tätigt sind. Auch Mitarbeiter aus dem Ausland können Stellvertreter im Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat benennen.
  • Steuerliche Vorteile, da bei einer Umstrukturierung oder einer Sitzverlegung stille Reserven unaufgedeckt bleiben können.
  • Erstmals grenzüberschreitende Unternehmensfusionen für Aktiengesellschaften in Deutschland rechtlich abgesichert möglich.
  • Weitere steuerliche Vorteile können mit einer Sitzverlegung in ein steuergünstigeres Land in Verbindung mit Transferpreisen erwirtschaftet werden.
  • „Die Firmierung [...] signalisiert Internationalität und Prestige nach außen.“
Zu den Nachteilen zählen:
  • Die komplexen, zeit- und kostenintensiven Gründungsvoraussetzungen ermöglichen fast nur großen internationalen Unternehmen die Gründung einer SE.
  • Das Zusammenspiel zwischen SE-VO (europäisches Recht), SEAG (neu geschaffenes nationales Recht) und AktG (bereits existierendes auf Aktiengesellschaften anwendbares nationales Recht) bringt eine höhere Rechtsunsicherheit mit sich.
Summa summarum wird deutlich, dass die SE eine „unternehmerfreundlichere" Rechtsform im Vergleich zur AG ist. Die Zukunft wird zeigen, ob die vielen aufgezählten Vorteile neben den hohen Gründungsvorrausetzungen und dem hohen Beratungsaufwand - der durch die Rechtsunsicherheit entsteht - sich gegenüber den bereits bestehenden Rechtsformen durchsetzen wird. http://www.aczento.com/firmengruendung-europa/zusammenfassung
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