Komplette Beitragserstattung der Lebensversicherung mit LV-Doktor - auch für bereits gekündigte Verträge
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Halle / Tägerwilen, 24. November 2009 - Fast drei Viertel aller Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt - meist mit erheblichen Verlusten, wie eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung belegt. Branchenschätzungen zufolge werden jährlich in Deutschland etwa 5 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge vor Vertragsende gekündigt. Verbraucherschützer wie Edda Costello von der Verbraucherzentrale in Hamburg gehen bei einer vorzeitig gekündigten Lebens- oder Rentenversicherung von einem durchschnittlichen Verlust von 3.000 Euro aus. Somit schlummern in deutschen Schubladen mehrere Milliarden Euro, die den Ex-Kunden der Versicherungskonzerne noch zustehen!

Hohe Provisionen und Verwaltungskosten: Fehlende Informationen vor Vertragsabschluss
Das Problem für Verbraucher: Nach Kündigung des Vertrages nimmt der Versicherer eine Abrechnung des Vertrages vor und übersendet dem Kunden ein Abrechnungsschreiben sowie den Rückkaufswert auf dessen Konto. Wie sich die Werte aber konkret zusammensetzen, ist unklar. Die Abrechnung ist also nicht nachvollziehbar, so dass Verbraucher nicht wissen, ob sie wirklich alles bekommen haben - oder was ihnen möglicherweise noch zusteht. Große Informationsmängel gibt es aber nicht erst bei der Kündigung der Lebensversicherung: Gerade vor dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages erhielten die Interessenten nicht alle relevanten Informationen, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. "Welcher Verbraucher würde denn noch eine Lebensversicherung abschließen, wenn ihm vor dem Abschluss mitgeteilt würde, dass die ersten bis zu 5 Jahresbeiträge nicht in seine Altersvorsorge, sondern auf das Provisionskonto seines Versicherungsvertreters fließen?" gibt Jens Heidenreich, Projektleiter "LV-Doktor" (www.lv-doktor.de) und Direktor der proConcept AG, zu bedenken. Die internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft hat sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert und vertritt bereits Ansprüche von mehr als 50.000 ehemaligen Versicherungskunden, die sich fehlinformiert und übervorteilt fühlen. "Täglich kommen neue geschädigte Verbraucher hinzu, die niemals ihren Lebensversicherungsvertrag unterschrieben hätten, wenn sie gewusst hätten, dass bis zu 30% ihrer Beitragszahlungen für Verwaltungs- und sonstige Kosten und nicht für ihre Kapitalbildung verwendet werden", so Branchenkenner Heidenreich.

Wer seine Lebensversicherung bereits vorzeitig gekündigt hat oder dies beabsichtigt, muss sich deshalb keineswegs mit dem geringen Rückkaufswert der Versicherung abspeisen lassen. Verbraucher sollten statt dessen aufgrund mangelnder Information vor Vertragsabschluss die Rückabwicklung ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages sowie die Rückzahlung ihrer kompletten Beiträge zuzüglich Zinsen einfordern. Die meisten Versicherten lassen sich aber von den Versicherungskonzernen unter Wert abspeisen, weil sie ihre Rechte und Chancen nicht kennen und einen langen teuren Rechtsstreit fürchten. Die TÜV-zertifizierten LV-Doktor Services helfen Verbrauchern, über spezialisierte Partneranwälte professionell und risikolos die Nachregulierung ihrer Lebensversicherungsverträge durchzusetzen - sogar für bereits gekündigte Verträge.

Ein Blick in verstaubte Versicherungsordner daheim lohnt sich also - auch für längst ausgezahlte Verträge. Schlummern auch in Ihrer Schublade noch 3.000 Euro Rückzahlung Ihrer Lebensversicherung? Wer wissen möchte, wie hoch seine eigene Differenz zwischen geleisteten Versicherungsbeiträgen und individuellem Rückkaufswert ist, kann dies schon mit wenigen Klicks beim Onlinerechner auf http://proconcept.ag herausfinden. Das Team von LV-Doktor prüft dann auf Wunsch alte, gekündigte Verträge auf mögliche Nachforderungen und setzt diese in der Klägergemeinschaft effektiv durch: www.lv-doktor.de

Über ?LV-Doktor? der proConcept AG:

LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch ? ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

Medienkontakt und weitere Informationen:

Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor

medien@proconcept.ag
Tel 0345 47224 2030
www.proconcept.ag und www.lv-doktor.de

proConcept AG
Jens Heidenreich
Konstanzer Str. 37
8274
Tägerwilen
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://lv-doktor.de



Halle / Tägerwilen, 24. November 2009 - Fast drei Viertel aller Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt - meist mit erheblichen Verlusten, wie eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung belegt. Branchenschätzungen zufolge werden jährlich in Deutschland etwa 5 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge vor Vertragsende gekündigt. Verbraucherschützer wie Edda Costello von der Verbraucherzentrale in Hamburg gehen bei einer vorzeitig gekündigten Lebens- oder Rentenversicherung von einem durchschnittlichen Verlust von 3.000 Euro aus. Somit schlummern in deutschen Schubladen mehrere Milliarden Euro, die den Ex-Kunden der Versicherungskonzerne noch zustehen!

Hohe Provisionen und Verwaltungskosten: Fehlende Informationen vor Vertragsabschluss
Das Problem für Verbraucher: Nach Kündigung des Vertrages nimmt der Versicherer eine Abrechnung des Vertrages vor und übersendet dem Kunden ein Abrechnungsschreiben sowie den Rückkaufswert auf dessen Konto. Wie sich die Werte aber konkret zusammensetzen, ist unklar. Die Abrechnung ist also nicht nachvollziehbar, so dass Verbraucher nicht wissen, ob sie wirklich alles bekommen haben - oder was ihnen möglicherweise noch zusteht. Große Informationsmängel gibt es aber nicht erst bei der Kündigung der Lebensversicherung: Gerade vor dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages erhielten die Interessenten nicht alle relevanten Informationen, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. "Welcher Verbraucher würde denn noch eine Lebensversicherung abschließen, wenn ihm vor dem Abschluss mitgeteilt würde, dass die ersten bis zu 5 Jahresbeiträge nicht in seine Altersvorsorge, sondern auf das Provisionskonto seines Versicherungsvertreters fließen?" gibt Jens Heidenreich, Projektleiter "LV-Doktor" (www.lv-doktor.de) und Direktor der proConcept AG, zu bedenken. Die internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft hat sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert und vertritt bereits Ansprüche von mehr als 50.000 ehemaligen Versicherungskunden, die sich fehlinformiert und übervorteilt fühlen. "Täglich kommen neue geschädigte Verbraucher hinzu, die niemals ihren Lebensversicherungsvertrag unterschrieben hätten, wenn sie gewusst hätten, dass bis zu 30% ihrer Beitragszahlungen für Verwaltungs- und sonstige Kosten und nicht für ihre Kapitalbildung verwendet werden", so Branchenkenner Heidenreich.

Wer seine Lebensversicherung bereits vorzeitig gekündigt hat oder dies beabsichtigt, muss sich deshalb keineswegs mit dem geringen Rückkaufswert der Versicherung abspeisen lassen. Verbraucher sollten statt dessen aufgrund mangelnder Information vor Vertragsabschluss die Rückabwicklung ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages sowie die Rückzahlung ihrer kompletten Beiträge zuzüglich Zinsen einfordern. Die meisten Versicherten lassen sich aber von den Versicherungskonzernen unter Wert abspeisen, weil sie ihre Rechte und Chancen nicht kennen und einen langen teuren Rechtsstreit fürchten. Die TÜV-zertifizierten LV-Doktor Services helfen Verbrauchern, über spezialisierte Partneranwälte professionell und risikolos die Nachregulierung ihrer Lebensversicherungsverträge durchzusetzen - sogar für bereits gekündigte Verträge.

Ein Blick in verstaubte Versicherungsordner daheim lohnt sich also - auch für längst ausgezahlte Verträge. Schlummern auch in Ihrer Schublade noch 3.000 Euro Rückzahlung Ihrer Lebensversicherung? Wer wissen möchte, wie hoch seine eigene Differenz zwischen geleisteten Versicherungsbeiträgen und individuellem Rückkaufswert ist, kann dies schon mit wenigen Klicks beim Onlinerechner auf http://proconcept.ag herausfinden. Das Team von LV-Doktor prüft dann auf Wunsch alte, gekündigte Verträge auf mögliche Nachforderungen und setzt diese in der Klägergemeinschaft effektiv durch: www.lv-doktor.de

Über ?LV-Doktor? der proConcept AG:

LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch ? ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

Medienkontakt und weitere Informationen:

Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor

medien@proconcept.ag
Tel 0345 47224 2030
www.proconcept.ag und www.lv-doktor.de

proConcept AG
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