Rheinische Post: Sparkassengehälter - NRW-Finanzminister leitet Verfahren ein!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung News


Düsseldorf (ots) - Von den 105 Sparkassen in Nordrhein-Westfalen verweigern immer noch 29 Institute die vollständige Veröffentlichung ihrer Vorstands- und Verwaltungsratsbezüge.

Acht NRW-Sparkassen verstoßen so massiv gegen die gesetzlichen Vorgaben, dass NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) jetzt Verfahren einleiten will.

Das kündigt der Finanzminister nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) in einer Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss an.

Darin heißt es: "Die nachfolgend aufgeführten acht Institute machen willentlich entweder überhaupt keine oder lediglich unvollständige Angaben.

In diesen Fällen unvollständiger oder fehlender Transparenz wird die Sparkassenaufsicht zusammen mit der zuständigen Kommunalaufsicht Verfahren einleiten und prüfen, ob und wie die Hinwirkungspflicht umgesetzt wurde."

Aufgelistet sind die Sparkassen Radevormwald-Hückeswagen, Kleve, Hilden-Ratingen-Velbert, Finnentrop, Fröndenberg, Haltern am See, Rheine und Wermelskirchen.

Das Transparenzgesetz fordert von den NRW-Sparkassen, "die gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung" zu veröffentlichen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2556167/rheinische-post-sparkassengehaelter-nrw-finanzminister-leitet-verfahren-ein von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Von den 105 Sparkassen in Nordrhein-Westfalen verweigern immer noch 29 Institute die vollständige Veröffentlichung ihrer Vorstands- und Verwaltungsratsbezüge.

Acht NRW-Sparkassen verstoßen so massiv gegen die gesetzlichen Vorgaben, dass NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) jetzt Verfahren einleiten will.

Das kündigt der Finanzminister nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) in einer Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss an.

Darin heißt es: "Die nachfolgend aufgeführten acht Institute machen willentlich entweder überhaupt keine oder lediglich unvollständige Angaben.

In diesen Fällen unvollständiger oder fehlender Transparenz wird die Sparkassenaufsicht zusammen mit der zuständigen Kommunalaufsicht Verfahren einleiten und prüfen, ob und wie die Hinwirkungspflicht umgesetzt wurde."

Aufgelistet sind die Sparkassen Radevormwald-Hückeswagen, Kleve, Hilden-Ratingen-Velbert, Finnentrop, Fröndenberg, Haltern am See, Rheine und Wermelskirchen.

Das Transparenzgesetz fordert von den NRW-Sparkassen, "die gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung" zu veröffentlichen.

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