Reicht die Pflegereform 2015? – die Lücken der gesetzlichen Pflegereform schließen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Seit 1995 gehört die Pflegeversicherung zu den Sozialversicherungen in Deutschland und wird von den gesetzlichen Kassen versichert. Die gesetzlichen Leistungen stoßen aufgrund des Demografischen Wandels jedoch schon lange an ihre Grenzen. Ohne massive Beitragserhöhung kann die Pflege für viele jetzt noch junge und agile Menschen im Alter nicht garantiert werden. Zunächst wird im Zuge der Pflegereform der Beitrag um 0,3 Prozentpunkte erhöht, diese Erhöhung wird jedoch nicht genügen. Schon heute deckt der Beitrag der Pflegekasse nicht mehr die vollständigen Kosten der Pflege ab. Bis 2013 gab es für Demenzkranke auf Grund Ihrer körperlichen Fitness kein Pflegegeld- mittlerweile erhalten diese als Pflegestufe 0 ein minimales Tagegeld. Mit der Pflegereform soll es eine Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad geben, bei welchem die Art der Erkrankung keine Rolle mehr spielen soll.
Je nach noch jetziger Pflegestufe entstehen somit Finanzierungslücken von hundert bis über tausend Euro, die privat geschlossen werden müssen. Das Ersparte und Vermögen muss aufgezehrt werden, Kinder und Verwandte werden zur Hilfe gezogen.

Was kann gegen diese Lücke getan werden, um die finanzielle Belastung des Einzelnen zu verhindern? Seit 2013 fördert der Staat die private Vorsorge, in Form von einem Zuschuss zur Pflegetagesgeldversicherungen in Höhe von 5€ monatlich. Es soll also ein Impuls in Richtung der privaten Versicherung gehen, ähnlich dem Konzept der Riester Rente; hier die sogenannte Pflege-Bahr. Stiftung Warentest fand jedoch heraus: Oft lohnt sich eine geförderte private Versicherung nicht; nicht geförderte private Versicherungen schnitten im Test durchwegs besser ab. Um die Finanzierungslücke zu schließen macht die private Vorsorge Sinn, damit für sich und die Nachkommen finanzielle Sicherheit geschaffen wird. Es gilt jedoch darauf zu achten, für die eigene Lage die richtige Pflegezusatzversicherung zu finden.

Es gibt drei verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung:

- Die Pflegetagegeldversicherung, unter welche auch die Pflege-Bahr fällt
- Die Pflegerentenversicherung
- Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Versicherungsfall je nach Pflegestufe eine bestimmte wiederkehrende Summe. Das Geld ist dabei frei einsetzbar, die Höhe ist allerdings von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig. Trotz staatlicher Förderung sind die Beitragszahlungen der Pflege-Bahr meist höher als die der klassischen Pflegetagegeldversicherung. Dafür dürfen die Versicherer keinen Antragsteller ablehnen. Anders als bei den anderen Formen gibt es auch keine Möglichkeit, die Beitragszahlungen einzustellen, wenn der Pflegefall eintritt. Auch ist die Wartezeit bei der Pflege-Bahr mit 5 Jahren durchschnittlich 2 Jahre länger als bei den anderen Versicherungsformen.

Pflegeversicherungen im Test - welche Anbieter sind zu empfehlen?

Im Test waren 23 Pflegetagegeld Versicherungen sowie 17 Pflege-Bahr Tarife. Der Test wurde sowohl für einen 45-Jährigen Modell Kunden, also auch für einen 55-jährigen Kunden durchgeführt. Mit Bestnote schnitt dabei die Hanse Merkur mit Ihrem Tarif „PA“ ab, gefolgt von DFS. Unter den empfehlenswerten Anbietern finden sich auch die Mecklenburgische und die LVM.
Es ist zu empfehlen, den besten Tarif für die eigene Situation vergleichen zu lassen, da sich je nach Versicherungsform, Alter und Vorerkrankungen, Leistung und Beitrag stark unterscheiden können.

Krüger & Müller GbR
Mehringdamm 42
10961 Berlinlche


(Weitere interessante Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Ricarda << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Seit 1995 gehört die Pflegeversicherung zu den Sozialversicherungen in Deutschland und wird von den gesetzlichen Kassen versichert. Die gesetzlichen Leistungen stoßen aufgrund des Demografischen Wandels jedoch schon lange an ihre Grenzen. Ohne massive Beitragserhöhung kann die Pflege für viele jetzt noch junge und agile Menschen im Alter nicht garantiert werden. Zunächst wird im Zuge der Pflegereform der Beitrag um 0,3 Prozentpunkte erhöht, diese Erhöhung wird jedoch nicht genügen. Schon heute deckt der Beitrag der Pflegekasse nicht mehr die vollständigen Kosten der Pflege ab. Bis 2013 gab es für Demenzkranke auf Grund Ihrer körperlichen Fitness kein Pflegegeld- mittlerweile erhalten diese als Pflegestufe 0 ein minimales Tagegeld. Mit der Pflegereform soll es eine Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad geben, bei welchem die Art der Erkrankung keine Rolle mehr spielen soll.
Je nach noch jetziger Pflegestufe entstehen somit Finanzierungslücken von hundert bis über tausend Euro, die privat geschlossen werden müssen. Das Ersparte und Vermögen muss aufgezehrt werden, Kinder und Verwandte werden zur Hilfe gezogen.

Was kann gegen diese Lücke getan werden, um die finanzielle Belastung des Einzelnen zu verhindern? Seit 2013 fördert der Staat die private Vorsorge, in Form von einem Zuschuss zur Pflegetagesgeldversicherungen in Höhe von 5€ monatlich. Es soll also ein Impuls in Richtung der privaten Versicherung gehen, ähnlich dem Konzept der Riester Rente; hier die sogenannte Pflege-Bahr. Stiftung Warentest fand jedoch heraus: Oft lohnt sich eine geförderte private Versicherung nicht; nicht geförderte private Versicherungen schnitten im Test durchwegs besser ab. Um die Finanzierungslücke zu schließen macht die private Vorsorge Sinn, damit für sich und die Nachkommen finanzielle Sicherheit geschaffen wird. Es gilt jedoch darauf zu achten, für die eigene Lage die richtige Pflegezusatzversicherung zu finden.

Es gibt drei verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung:

- Die Pflegetagegeldversicherung, unter welche auch die Pflege-Bahr fällt
- Die Pflegerentenversicherung
- Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Versicherungsfall je nach Pflegestufe eine bestimmte wiederkehrende Summe. Das Geld ist dabei frei einsetzbar, die Höhe ist allerdings von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig. Trotz staatlicher Förderung sind die Beitragszahlungen der Pflege-Bahr meist höher als die der klassischen Pflegetagegeldversicherung. Dafür dürfen die Versicherer keinen Antragsteller ablehnen. Anders als bei den anderen Formen gibt es auch keine Möglichkeit, die Beitragszahlungen einzustellen, wenn der Pflegefall eintritt. Auch ist die Wartezeit bei der Pflege-Bahr mit 5 Jahren durchschnittlich 2 Jahre länger als bei den anderen Versicherungsformen.

Pflegeversicherungen im Test - welche Anbieter sind zu empfehlen?

Im Test waren 23 Pflegetagegeld Versicherungen sowie 17 Pflege-Bahr Tarife. Der Test wurde sowohl für einen 45-Jährigen Modell Kunden, also auch für einen 55-jährigen Kunden durchgeführt. Mit Bestnote schnitt dabei die Hanse Merkur mit Ihrem Tarif „PA“ ab, gefolgt von DFS. Unter den empfehlenswerten Anbietern finden sich auch die Mecklenburgische und die LVM.
Es ist zu empfehlen, den besten Tarif für die eigene Situation vergleichen zu lassen, da sich je nach Versicherungsform, Alter und Vorerkrankungen, Leistung und Beitrag stark unterscheiden können.

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10961 Berlinlche


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