MCM Investor Management AG über das Kleinanlegerschutzgesetz
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Das Bundeskabinett hat das vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen

Magdeburg, 26.11.2014. Die Bundesregierung reagiert auf die Missstände des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. So soll das Kleinanlegerschutzgesetz die Vermögensanlagen stabiler machen und Anleger vor bösen Überraschungen schützen. Unterdessen wird die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Internetseite über Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen informieren, wenn ein Produktanbieter gegen Regeln des Anlegerschutzes verstößt. Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass die Finanzaufsicht informiert, Bei erheblichen Bedenken für den Schutz der Anleger kann die BaFin den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder gar verbieten. „Die Prospekte von Vermögensanlagen werden zukünftig nur noch zwölf Monate gültig sein und müssen auf der Internetseite des Anbieters zur Verfügung stehen,“ erklären die Anlegeexperten der MCM Investor Management AG. Auch Prospektnachträge oder Verflechtungen von Unternehmen mit den Emittenten und Anbietern einer Vermögensanlage müssen stets offengelegt werden.

Des Weiteren soll die Werbung für Vermögensanlagen stark reduziert werden. Beispielweise in Bussen und Bahnen wird sie komplett verboten sein. In Printmedien bleibt sie legitim, sofern deutlich auf das mit dem Produkt verbundene Verlustrisiko hingewiesen wird. „Die Skandale der letzten Jahre haben ein teilweise zu negatives Licht auf den Markt geworfen. Jene Maßnamen fördern das Vertrauen der Anleger und sorgen für Transparenz“, so die MCM-Experten weiter. Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr eingeführt. Für die Bundesregierung zählt eine doppelte Schutzwirkung: „Zum einen erhält der Anbieter einer Vermögensanlage für die Dauer von 24 Monaten eine stabile Finanzierungsgrundlage. Zum anderen wird der Anleger gewarnt, dass seine Vermögensanlage eine unternehmerische Investition von gewisser Dauer darstellt“, erklären die Experten der MCM Investor Management AG. Die BaFin kann dabei schließlich auch die Unterlagen eines Unternehmens des Grauen Kapitalmarkts durch einen externen Wirtschaftsprüfer checken lassen, vorausgesetzt es gibt Hinweise an dem jeweiligen Unternehmen zu zweifeln. Damit will die Regierung den Druck auf die Unternehmen erhöhen, „Bilanzierungsfehler“ zu vermeiden.

Weitere Informationen unter http://www.mcm-investor.de

MCM Investor Management AG
Lennéstr. 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 – 5 36 45 410
Fax: +49 (0) 391 – 5 36 45 419
E-Mail: info@mcm-investor.de
Web: http://www.mcm-investor.de


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Das Bundeskabinett hat das vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen

Magdeburg, 26.11.2014. Die Bundesregierung reagiert auf die Missstände des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. So soll das Kleinanlegerschutzgesetz die Vermögensanlagen stabiler machen und Anleger vor bösen Überraschungen schützen. Unterdessen wird die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Internetseite über Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen informieren, wenn ein Produktanbieter gegen Regeln des Anlegerschutzes verstößt. Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass die Finanzaufsicht informiert, Bei erheblichen Bedenken für den Schutz der Anleger kann die BaFin den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder gar verbieten. „Die Prospekte von Vermögensanlagen werden zukünftig nur noch zwölf Monate gültig sein und müssen auf der Internetseite des Anbieters zur Verfügung stehen,“ erklären die Anlegeexperten der MCM Investor Management AG. Auch Prospektnachträge oder Verflechtungen von Unternehmen mit den Emittenten und Anbietern einer Vermögensanlage müssen stets offengelegt werden.

Des Weiteren soll die Werbung für Vermögensanlagen stark reduziert werden. Beispielweise in Bussen und Bahnen wird sie komplett verboten sein. In Printmedien bleibt sie legitim, sofern deutlich auf das mit dem Produkt verbundene Verlustrisiko hingewiesen wird. „Die Skandale der letzten Jahre haben ein teilweise zu negatives Licht auf den Markt geworfen. Jene Maßnamen fördern das Vertrauen der Anleger und sorgen für Transparenz“, so die MCM-Experten weiter. Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr eingeführt. Für die Bundesregierung zählt eine doppelte Schutzwirkung: „Zum einen erhält der Anbieter einer Vermögensanlage für die Dauer von 24 Monaten eine stabile Finanzierungsgrundlage. Zum anderen wird der Anleger gewarnt, dass seine Vermögensanlage eine unternehmerische Investition von gewisser Dauer darstellt“, erklären die Experten der MCM Investor Management AG. Die BaFin kann dabei schließlich auch die Unterlagen eines Unternehmens des Grauen Kapitalmarkts durch einen externen Wirtschaftsprüfer checken lassen, vorausgesetzt es gibt Hinweise an dem jeweiligen Unternehmen zu zweifeln. Damit will die Regierung den Druck auf die Unternehmen erhöhen, „Bilanzierungsfehler“ zu vermeiden.

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