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Finanzierung News! Ist die Anti-Bargeld-Studie des Finanzministers manipuliert?

Veröffentlicht am Freitag, dem 12. Februar 2016 von Finanzierung-247.de

Finanzierung Infos
PR-Gateway: Die Pläne zum Verbot der Bargeldnutzung ab 5.000 EURO werden vom Bundesnanzministerium mit einer Studie begründet, die das Thema gar nicht untersucht.

Die Studie beschäftigt sich in weiten Bereichen mit der sogenannten Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz und zeigt vielmehr, dass selbst eine umfassende Picht aller Händler zu anlasslosen Verdächtigungen faktisch keine Auswirkung auf die Erfassung bisher unerkannten Täter hätte. Das behauptete Dunkelfeld der Geldwäsche von bis zu 100 Milliarden EURO pro Jahr dürfte sich bei genauerer Betrachtung lediglich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Von Stefan Singer, Freiberuflicher Wirtschaftsjournalist

Die sogenannte Dunkelfeldstudie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat das erklärte Ziel den Umfang der Geldwäsche in Deutschland zu ermitteln. Sie stützt sich dabei zum einen auf Umfragen und zum anderen auf die Erfahrungen des Bundeskriminalamtes zur sogenannten Verdachtsmeldung.

Wesentliches Ergebnis der Studie ist die Handlungsempfehlung an die Politik, die Verwendung von Bargeld bei einem Betrag ab 2.000 - 5.000 EURO zu verbieten. Zudem wird die Dunkelziffer gewaschener Gelder auf 20 bis 100 Milliarden EURO pro Jahr geschätzt.

Überraschend ist, dass in der gesamten Studie die vorgeschlagene Bargeldgrenze nie erwähnt oder gar untersucht wird. Sämtliche Fragen, so sie denn überhaupt auf Bargeldverwendung zielen, nutzen die geltende Geldwäschegrenze von 15.000 EURO. Ab diesem Betrag gilt schon heute eine erhöhte Aufzeichnungspicht. Keine der gestellten Fragen der Studie ist dagegen geeignet das empfohlene Bargeldverbot zu stützen.

Die zunächst durch Umfragen bei Privatpersonen ermittelten Basisdaten werden auf gesamte Wirtschaftszweige hochgerechnet. Dabei geht die Studie davon aus, dass die Qualität eines Verdachts durch Privatpersonen der eines erfahrenen Ermittlers gleichsteht. In der Hochrechnung der Umfrageergebnisse unterstellt die Studie so schlicht eine Tat pro Verdacht.

Erfahrungen mit privaten Verdachtsanzeigen zur Geldwäsche gibt es schon seit mehreren Jahren. Der in der Studie maßgeblich verwendete Jahresbericht 2014 der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamts weist über 24.000 Verdachtsmeldungen durch Private, vor allem aus dem Bankenbereich, pro Jahr aus. Dabei wurden mehr als 38.000 Personen als "verdächtig" behandelt. Besonders hervorgehoben und bemängelt wird aber die Qualität der aus der Privatwirtschaft stammenden Verdachtsanzeigen, von denen über 90% zur sofortigen Einstellung führen. Das verwundert auch nicht. Die Verdachtsmeldungen werden von juristisch nicht ausgebildeten Personen ohne kriminalistische Erfahrung und allein auf der Vermutung, dass etwas nicht stimmen könnte, gemacht. Dass unter diesen Umständen eher mehr als weniger gemeldet wird, leuchtet den Machern der Studie aber offenbar nicht ein. Sie bemängeln die hohe Einstellungsquote und schließen auf zu wenig Personal bei den Ermittlungsbehörden, obwohl diese ihrerseits gerade die Qualität der Verdachtsmeldungen und nicht ihre Personalsituation bemängeln. Erfahrungswerte über die Qualität von Verdächtigungen sind offenbar in der Studie nicht erwünscht. Die gesamte Studie beruht maßgeblich auf die durch Umfragen erhobenen Verdächtigungen Privater.

Komplett ignoriert die Studie dann den tatsächlichen Erfolg des Verdachtsmeldewesens. Im Schnitt kommt es laut Bundeskriminalamt nur zu rund 50 Verurteilungen pro Jahr. Daneben werden noch rund 230 Strafbefehle erlassen, wobei unklar ist, ob diese vom Täter akzeptiert wurden oder zu einem späteren Urteil führten. Jedenfalls handelt es sich bei Strafbefehlen um minder schwere Fälle, die nur eine Geldstrafe nach sich ziehen und oftmals keine Aufnahme in das Vorstrafenregister finden. Darüber hinaus weist der Bericht des Bundeskriminalamts nur 9 Steuerdelikte, 7 Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz und 5 Diebstähle aus. Bei allen anderen Delikten ist zu vermuten, dass die Kenntnis vom Delikt auch ohne Verdachtsmeldung erfolgt wäre. So ist beim Computerbetrug, der immerhin fast die Hälfte der Fälle umfasst, die Geldwäsche nur ein Folgedelikt, das aber von den Banken regelmäßig als Verdachtsmeldung erfasst wird.

Im Ergebnis werden nach der Erhebung des Bundeskriminalamts für eine Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil 140 Menschen zunächst zu Unrecht verdächtigt. Legt man nur die Urteile durch Gerichte zugrunde, sind es sogar über 750 unberechtigt Verdächtigte pro Täter. Und reduziert man es weiter auf die möglichen Erstentdeckungsfälle sind es sogar über 1.800 Unschuldige, die in das Fadenkreuz der Verdächtigung durch eine Verdachtsmeldung von Privatpersonen geraten. Und das um einen Täter zu nden, den man sonst vielleicht nicht gefunden hätte. Die Aufklärungsquote bei rund 6 Millionen in Deutschland jährlich registrierten Straftaten wird dabei um lediglich 0,0009 Prozent erhöht.

Korrigiert man die Kernaussage der Studie zum Dunkelfeld der Geldwäsche systemkonform, indem lediglich die Zahl der Verdachtsmeldungen durch die Zahl der erfolgreichen Verurteilungen ersetzt wird, bricht die behauptete Dunkelziffer der vermuteten Geldwäsche in Deutschland komplett in sich zusammen. Statt 20 bis100 Milliarden EURO pro Jahr, wie sie die Studie behauptet, dürfte die Wahrheit eher bei nur 10 bis 100 Millionen liegen, die bisher unerkannt pro Jahr in Deutschland gewaschen werden. Eine Größenordnung, die auch viel besser zu den bisherigen, jahrelangen Erfahrungen des Bundeskriminalamtes passt. Danach wurden 2014 in Deutschland auf der Basis aller aufgrund von Verdachtsmeldungen ermittelten Straftaten im Saldo nur 21 Millionen EURO sichergestellt.

Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine Studie mit vorgefestigtem Ergebniswunsch erstellt wurde, um dringenden politischen Handlungsbedarf zu begründen. Möglicherweise wurde in die Studie zudem im Hinblick auf das Bargeldverbot eine vom Auftraggeber erst nachträglich gewünschte Aussage in die Handlungsempfehlung eingefügt. Alternativ kann man nur von einer schlechten und unwissenschaftlichen Arbeit ausgehen.

Eine Verurteilung wegen Finanzierung des Terrorismus hat es übrigens laut Bundeskriminalamt auf der Basis von Verdachtsanzeigen in keinem der letzten Jahre gegeben.
Freiberuflicher Wirtschaftsjournalist
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Stefan Singer
Louisenstraße 97
61348 Bad Homburg
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Pläne zum Verbot der Bargeldnutzung ab 5.000 EURO werden vom Bundesnanzministerium mit einer Studie begründet, die das Thema gar nicht untersucht.

Die Studie beschäftigt sich in weiten Bereichen mit der sogenannten Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz und zeigt vielmehr, dass selbst eine umfassende Picht aller Händler zu anlasslosen Verdächtigungen faktisch keine Auswirkung auf die Erfassung bisher unerkannten Täter hätte. Das behauptete Dunkelfeld der Geldwäsche von bis zu 100 Milliarden EURO pro Jahr dürfte sich bei genauerer Betrachtung lediglich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Von Stefan Singer, Freiberuflicher Wirtschaftsjournalist

Die sogenannte Dunkelfeldstudie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat das erklärte Ziel den Umfang der Geldwäsche in Deutschland zu ermitteln. Sie stützt sich dabei zum einen auf Umfragen und zum anderen auf die Erfahrungen des Bundeskriminalamtes zur sogenannten Verdachtsmeldung.

Wesentliches Ergebnis der Studie ist die Handlungsempfehlung an die Politik, die Verwendung von Bargeld bei einem Betrag ab 2.000 - 5.000 EURO zu verbieten. Zudem wird die Dunkelziffer gewaschener Gelder auf 20 bis 100 Milliarden EURO pro Jahr geschätzt.

Überraschend ist, dass in der gesamten Studie die vorgeschlagene Bargeldgrenze nie erwähnt oder gar untersucht wird. Sämtliche Fragen, so sie denn überhaupt auf Bargeldverwendung zielen, nutzen die geltende Geldwäschegrenze von 15.000 EURO. Ab diesem Betrag gilt schon heute eine erhöhte Aufzeichnungspicht. Keine der gestellten Fragen der Studie ist dagegen geeignet das empfohlene Bargeldverbot zu stützen.

Die zunächst durch Umfragen bei Privatpersonen ermittelten Basisdaten werden auf gesamte Wirtschaftszweige hochgerechnet. Dabei geht die Studie davon aus, dass die Qualität eines Verdachts durch Privatpersonen der eines erfahrenen Ermittlers gleichsteht. In der Hochrechnung der Umfrageergebnisse unterstellt die Studie so schlicht eine Tat pro Verdacht.

Erfahrungen mit privaten Verdachtsanzeigen zur Geldwäsche gibt es schon seit mehreren Jahren. Der in der Studie maßgeblich verwendete Jahresbericht 2014 der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamts weist über 24.000 Verdachtsmeldungen durch Private, vor allem aus dem Bankenbereich, pro Jahr aus. Dabei wurden mehr als 38.000 Personen als "verdächtig" behandelt. Besonders hervorgehoben und bemängelt wird aber die Qualität der aus der Privatwirtschaft stammenden Verdachtsanzeigen, von denen über 90% zur sofortigen Einstellung führen. Das verwundert auch nicht. Die Verdachtsmeldungen werden von juristisch nicht ausgebildeten Personen ohne kriminalistische Erfahrung und allein auf der Vermutung, dass etwas nicht stimmen könnte, gemacht. Dass unter diesen Umständen eher mehr als weniger gemeldet wird, leuchtet den Machern der Studie aber offenbar nicht ein. Sie bemängeln die hohe Einstellungsquote und schließen auf zu wenig Personal bei den Ermittlungsbehörden, obwohl diese ihrerseits gerade die Qualität der Verdachtsmeldungen und nicht ihre Personalsituation bemängeln. Erfahrungswerte über die Qualität von Verdächtigungen sind offenbar in der Studie nicht erwünscht. Die gesamte Studie beruht maßgeblich auf die durch Umfragen erhobenen Verdächtigungen Privater.

Komplett ignoriert die Studie dann den tatsächlichen Erfolg des Verdachtsmeldewesens. Im Schnitt kommt es laut Bundeskriminalamt nur zu rund 50 Verurteilungen pro Jahr. Daneben werden noch rund 230 Strafbefehle erlassen, wobei unklar ist, ob diese vom Täter akzeptiert wurden oder zu einem späteren Urteil führten. Jedenfalls handelt es sich bei Strafbefehlen um minder schwere Fälle, die nur eine Geldstrafe nach sich ziehen und oftmals keine Aufnahme in das Vorstrafenregister finden. Darüber hinaus weist der Bericht des Bundeskriminalamts nur 9 Steuerdelikte, 7 Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz und 5 Diebstähle aus. Bei allen anderen Delikten ist zu vermuten, dass die Kenntnis vom Delikt auch ohne Verdachtsmeldung erfolgt wäre. So ist beim Computerbetrug, der immerhin fast die Hälfte der Fälle umfasst, die Geldwäsche nur ein Folgedelikt, das aber von den Banken regelmäßig als Verdachtsmeldung erfasst wird.

Im Ergebnis werden nach der Erhebung des Bundeskriminalamts für eine Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil 140 Menschen zunächst zu Unrecht verdächtigt. Legt man nur die Urteile durch Gerichte zugrunde, sind es sogar über 750 unberechtigt Verdächtigte pro Täter. Und reduziert man es weiter auf die möglichen Erstentdeckungsfälle sind es sogar über 1.800 Unschuldige, die in das Fadenkreuz der Verdächtigung durch eine Verdachtsmeldung von Privatpersonen geraten. Und das um einen Täter zu nden, den man sonst vielleicht nicht gefunden hätte. Die Aufklärungsquote bei rund 6 Millionen in Deutschland jährlich registrierten Straftaten wird dabei um lediglich 0,0009 Prozent erhöht.

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Besonders in der Region Köln/Bonn, aber auch in Bornheim, Wesseling, Brühl sowie weiteren Städte ...

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Berlin, den 25.04.2024: Mit Geldanlagen wie Aktien und ETFs kann jeder die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Handel mit Wertpapieren benötigen Anleger ein Depot. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten von Aktiendepots erheblich. Mit dem neuen Depot-Vergleich beim Verbraucherportal Vergleich.de finden Einsteiger und Fortgeschrittene den Broker, bei dem sie am günstigsten handeln.



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